"Holzschutz am Bau": In drei Wochen zum Sachkundenachweis
Im Februar 2024 haben Praktiker*innen, die eine berufliche Tätigkeit im Bereich Holzbau ausüben, die Möglichkeit, den bundesweit anerkannten Sachkundenachweis Holzschutz am Bau an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) zu erwerben.
Die Weiterbildung richtet sich an Fachleute, die ihre Kompetenz als sachkundige Mitarbeiter*in in Bau- und Sanierungsfirmen, als Architekt*in oder Bauleiter*in in der Bauvorbereitung und Kontrolle der fachgerechten Ausführung erweitern wollen.
Schadbilder erkennen, Holzschutzmittel richtig einsetzen und Sanierungsempfehlungen aussprechen – das lernen die Teilnehmer*innen des im Februar 2024 stattfindenden dreiwöchigen Kurses „Sachkundenachweis Holzschutz am Bau“. „Der Kurs richtet sich an Fachleute, die eine fundierte und bundesweit anerkannte Zusatzausbildung wünschen“, lädt Prof. Dr. Silke Lautner, HNEE-Dozentin und Lehrgangsleiterin, ein. Er diene allen Personen, die eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Altbausanierung ausüben und ihre Kompetenz als sachkundige Mitarbeiter*in in Bau- und Sanierungsfirmen, als Architekt*in oder Bauleiter*in in der Bauvorbereitung und Kontrolle der fachgerechten Ausführung erweitern wollen.
Das Programm ist gespickt mit Themenblöcken zur Sanierung von Pilz- und Insektenschäden über Untersuchungsverfahren bis hin zu baurechtlichen Bestimmungen. „Bei einer Exkursion werden zudem Bausubstanzen bestimmt und Probleme aus der Praxis untersucht“, sagt Silke Lautner. Zehn Fachreferenten sind Teil des Programms, das mit einer Sachkundeprüfung* am letzten Veranstaltungstag endet.
Der Kurs findet vom 12. Februar bis 4. März 2024 an der HNEE, Alfred-Möller-Str. 1, 16225 Eberswalde statt. Die Kosten belaufen sich auf 1. 350 Euro zzgl. 230 Euro Prüfungsgebühr (alle Preise netto). Damit werden alle organisatorischen, personellen und materiellen Kosten der Hochschule gedeckt. Für Studierende und DHBV-Mitglieder werden vergünstigte Konditionen angeboten. Der Kurs ist als Bildungsurlaub im Land Brandenburg anerkannt. Arbeitnehmer*innen können sich bis zu zehn Werktage vom Arbeitgeber freistellen lassen.
Informieren Sie sich über das Programm.
*Sachkundigen, die diesen Lehrgang und die Prüfung erfolgreich absolviert haben, steht das Recht zu, sich nach VOB/A, § 8,3(1) und DIN 68 800-4 als sach- und fachkundig anzubieten und anfordern zu lassen.
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