Informationen für internationale Studierende
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium bzw. für ein Austauschsemester an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde entschieden haben! Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen, die Ihnen das Ankommen und Studieren bei uns erleichtern.
Themen dieser Seite:
Einreise und Visum
Für ein Studium in Deutschland benötigen Sie ein Visum zu Studienzwecken, welches nach Ankunft in eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden muss. Studierende aus Mitgliedsländern der Europäischen Union, sowie aus einigen anderen Staaten dürfen ohne ein Visum nach Deutschland einreisen. Studierende, die nicht Bürger der EU, des EWR und der Schweiz sind, aber ohne Visum einreisen dürfen, müssen für einen Aufenthalt über drei Monate hinaus innerhalb von drei Monaten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, für die ein Finanzierungsnachweis notwendig ist.
Richten Sie sich darauf ein, dass Sie eine Visagebühr zahlen müssen und informieren Sie sich vorab über die konkreten Enreisebestimmungen, die für Ihr Land gelten.
Für eine Einschreibung an der HNEE ist ein Touristenvisum nicht ausreichend.
Die Einschreibung an der HNEE ist außerdem nur mit einem gültigen Visum bzw. Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium an der HNE Eberswalde möglich. Falls Sie bereits über eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Studiengang an einer anderen Hochschule verfügen, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung an unserer Hochschule an die zuständige Ausländerbehörde, um Ihren Wechsel abzustimmen.
Wie erhalte ich ein Visum?
Nachdem Sie die Eingangsbestätigung von der HNE Eberswalde erhalten haben, können Sie sich für ein Studienbewerbervisum bewerben. Wir raten Ihnen dringend, sich so schnell wie möglich mit der Deutschen Botschaft in Kontakt zu setzen, falls längere Bearbeitungszeiten anfallen. Warten Sie bitte nicht bis Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben. Sollten Sie zugelassen sein, kann das Bewerbervisum in eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken umgewandelt werden.
Weitere Informationen über aktuelle Einreisebestimmungen und Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Der DAAD stellt zusätzlich einen hilfreichen und detaillierten Leitfaden zur Verfügung.
Studienfinanzierung
Wenn Sie ein Visum beantragen, müssen Sie ausreichende finanzielle Mittel für ein Studium in Deutschland nachweisen. In der Regel müssen mit diesem Nachweis Lebenshaltungskosten für das erste Jahr in Deutschland in Höhe von ca. 11.208 € (Stand 01.01.2023) gedeckt sein. Die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland kann Ihnen weitere und verbindliche Informationen über die erforderliche Summe liefern.
Der Nachweis Ihrer finanziellen Sicherheit kann über folgende Möglichkeiten erbracht werden:
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Nachweis des Elterneinkommens/-vermögens
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Ersparnisse, die auf einem Sperrkonto (max. stehen monatlich 934€/Monat zur Verfügung) abgelegt sind
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die Ausländerbehörde erhält eine Bestätigung, dass eine Person mit Wohnsitz in Deutschland die Kosten für Ihren Aufenthalt trägt
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Stipendium von einer anerkannten Stipendienstiftung
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Sponsoring: Ein Unternehmen, eine Organisation oder Privatpersonen (Sitz in Deutschland) erklärt sich bereit, alle Kosten für die Zeit des Studiums in Deutschland zu tragen
Wie viel Geld benötige ich?
Die exakten Lebenshaltungskosten hängen von Ihrem Lebenstil und der Wahl Ihres Wohnsitzes ab (Berlin oder Eberswalde). Die folgende Liste soll Ihnen zur Orientierung dienen:
Monatliche Ausgaben | Miete, Essen, Krankenversicherung, Arzneimittel, Bücher, Unterhaltung | ~600 bis 800 €/ Monat |
Semestergebühr | beinhaltet Verwaltungsgebühren sowie das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr | ~370 €/ Semester |
Bitte beachten Sie: Je nachdem welche Bank Sie gewählt haben, wird der Zugriff auf das Sperrkonto direkt nach Ihrer Ankunft in Deutschland noch nicht möglich sein. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei Ihrer Ankunft ca. 600 € Bargeld bei sich führen, um die ersten Kosten (Miete, Essen) zahlen zu können.
Krankenversicherung
Alle deutschen und internationalen Studierenden müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen. Hierfür benötigt die Hochschule eine elektronische Meldung einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse, um Sie einschreiben zu können.
Wir empfehlen, dass Sie sich unmittelbar nach der Zulassung zum Studium, um einen Krankenversicherungsschutz in Deutschland kümmern, der ab Semesterbeginn gültig ist. Sie können die verschiedenen Krankenkassen bereits vor der Einreise über deren Portale online oder telefonisch kontaktieren. In machen Fällen können im Heimatland abgeschlossene Krankenversicherungen in Deutschland anerkannt werden.
Reisekrankenversicherungen werden nicht anerkannt.
Informationen zu Krankenversicherungen
Wenn zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland (einschließlich der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums) ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) akzeptiert.
Wenn Sie sich mit Ihrer Versicherung aus Ihrem europäischen Heimatland anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse (z.B. Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse, etc.) und bitten um eine elektronische Mitteilung Ihres Versicherungsstatus an die HNE Eberswalde. Die Krankenkasse benötigt dazu die Absendernummer der HNE Eberswalde: H0002016.
Manchmal werden auch private Krankenversicherungen aus anderen Ländern anerkannt. Wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, die prüfen muss, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht, um dann die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bestätigen zu können. Fordern Sie bitte auch die elektronische Mitteilung Ihres Versicherungsstatus an die HNE Eberswalde an. Die Krankenkasse benötigt dazu die Absendernummer der HNE Eberswalde: H0002016.
Nach der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse für die Dauer des Studiums in Deutschland jedoch nicht mehr möglich.
Eine Einschreibung ohne elektronische Benachrichtigung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.
Wenn Sie nicht bei einem in Deutschland anerkannten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, müssen Sie sich hier versichern lassen. Sie können zwischen verschiedenen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen wählen. Generell empfehlen wir den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Dies ist insbesondere für Studierende, die unter 30 Jahre alt sind und nicht länger als 14 Semester in Deutschland studieren, interessant: Die Versicherung zum studentischen Tarif kostet monatlich ca. 120 Euro (Achtung: Mindestvertragslaufzeit 18 Monate) und übernimmt während Ihres Aufenthaltes alle medizinischen Leistungen, ohne dass Sie dafür in Vorleistung gehen müssen. Nach der vollständigen Anmeldung bitten Sie die Krankenkasse, eine elektronische Mitteilung über Ihren Versicherungsstatus an unsere Hochschule zu senden. Die Krankenkasse benötigt dazu die Absendernummer der HNE Eberswalde: H0002016.
Eine Immatrikulation ohne elektronische Benachrichtigung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.
Private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung könnte eine gute Option sein, wenn Sie über 30 Jahre alt sind. Dann können Sie sich nicht mehr zum günstigen Studententarif gesetzlich versichern lassen. Sie können sich noch in der gesetzlichen Versicherung versichern, allerdings zu einem höheren Tarif. Bitte informieren Sie sich gut über die Angebote der privaten Krankenversicherungen.
Wenn Sie sich für die private Versicherung entscheiden, beachten Sie bitte Folgendes:
- Private Versicherungen können im ersten Jahr sehr günstig sein, aber die Beiträge steigen mit jedem Jahr.
- Private Krankenversicherungen im Studententarif decken nicht unbedingt alle Leistungen ab und übernehmen keine Kosten für Vorerkrankungen. Lesen Sie die Vertragsbedingungen sehr gründlich.
- Sie müssen alle Arztrechnungen im Voraus bezahlen und können die Belege später zur Erstattung bei der Versicherung einreichen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, rechnet die Arztpraxis direkt mit der Krankenkasse ab.
- Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, können Sie während Ihres Studiums nicht mehr in die gesetzliche Versicherung zurückkehren.
- Wenn Ihr Vertrag zeitlich befristet ist und Sie während der Versicherungszeit eine teure Behandlung benötigen, kann die private Krankenversicherung die Verlängerung der Versicherungszeit ablehnen. Achten Sie daher darauf, dass Sie den Vertrag bereits für die gesamte Dauer Ihres Studiums abschließen.
Wenn Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung anmelden möchten, wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, die prüfen muss, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht, um dann die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bestätigen zu können. Fordern Sie bitte auch die elektronische Mitteilung Ihres Versicherungsstatus an die HNE Eberswalde an. Die Krankenkasse benötigt dazu die Absendernummer der HNE Eberswalde: H0002016.
Eine Anmeldung ohne elektronische Benachrichtigung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.
Nach deutschem Recht (199a SGB V) sind Krankenkassen und Hochschulen gemeinsam für die Meldung des Krankenversicherungsstatus von Studierenden zuständig. Dies bedeutet, dass Meldungen in Papierform nicht mehr akzeptiert werden. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und teilen ihr unsere Absendernummer (H0002016) mit, damit sie uns Ihren Versicherungsstatus mitteilen kann. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Einschreibung bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, wenden Sie sich bitte an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse und geben dort unsere Absendernummer (H0002016) an, die uns über Ihren privaten Versicherungsstatus informieren wird.
Welcome Programm
Das für alle Teilnehmenden kostenfreie Welcome-Programm des Welcome Center der Abteilung Studierendenservice & International Office bringt internationale Studierende mit Studierenden der HNE Eberswalde zusammen, um die Integration in das Eberswalder (Studierenden-)Leben zu erleichtern und den interkulturellen Austausch zu fördern. Unterstützung erhalten internationale Studierende u.a. bei:
- der Abholung vom Eberswalder Bahnhof & beim Wohnungseinzug/-auszug
- Behördengängen, Bankgeschäften, Abschluss von Krankenversicherungen etc.
- der Orientierung in der HNEE (Campusführung, Immatrikulation, Einführung in das Campus Management System und Portal, Erklärung von Universitätsbegriffen, Vorstellung studentischer Initiativen etc.)
- der Orientierung im Alltag (Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten, Einführung in den öffentlichen Verkehr, Arztbesuche etc.)
Darüber organisiert das Welcome-Programm während der Semester einige Events für internationale Studierende, wie z.B. Introduction Event, Welcome-Evening, Weihnachtsfeier, Wanderungen, etc.
Anmeldung zum Welcome Programm:
Welcome Team für Internationale Studierende
der Abteilung Studierendenservice & International Office
Sprechzeiten:
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin per E-Mail.
Stadtcampus | Haus 5 Erdgeschoss, rechts
Schicklerstraße 5 | 16225 Eberswalde
+ 49 3334 657-149