Bewerbung & Zulassung

Informationen für Studieninteressierte & Studierende

Je nach Abschluss (Bachelor oder Master) und Studiengang unterscheiden sich die Bewerbungsverfahren. Informieren Sie sich unter dem Punkt Bewerbung auf der Seite Ihres → Studiengangs über die genauen Voraussetzungen, die Bewerbungszeiten und den Zeitpunkt des Studienbeginns.

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Hotline Studierendenservice für Fragen während des Bewerbungs- und Zulassungsprozesses 

+ 49 3334 657-134 

Allgemeine Studienberatung für ausführlichere Auskünfte und Beratung 

+ 49 3334 657-149 

studieren(at)hnee.de

Die Bewerbungszeiträume können variieren, je nachdem, ob Sie z.B. eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder z.B. eine ausländische Masterzugangsberechtigung haben. Bitte informieren Sie sich deshalb auf jeweiligen → Studiengangsseiten unter Bewerbung über die für Sie geltenden Bewerbungsfristen.

Abhängig davon, wo Sie Ihre Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung erworben haben und wofür Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich entweder direkt an unserer → Hochschule oder über→ uni-assist e.V. bewerben. Bitte informieren Sie sich deshalb auf den jeweiligen → Studiengangsseiten unter Bewerbung über den jeweils für Sie geltenden Bewerbungsablauf.

Über welches Portal Sie sich bewerben müssen, finden Sie auf den jeweiligen → Studiengangsseiten unter Bewerbung.

→ Das Bewerbungsportal der HNEE ist ab dem 01.06. für das Wintersemester und ab dem 01.12. für das Sommersemester geöffnet.

Das Bewerbungsportal von → uni-assist ist ab 1.4. für das Wintersemester und ab dem 1.12. für das Sommersemester geöffnet.

Austauschstudierende beachten bitte die Informationen auf den Seiten des International Office. 

Die Zugangsvoraussetzungen können variieren, je nachdem, ob Sie z.B. eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder z.B. eine ausländische Masterzugangsberechtigung haben. Sie finden die Zugangsvoraussetzungen inklusive möglicher fachlicher und sprachlicher Voraussetzungen auf den jeweiligen → Studiengangsseiten unter Bewerbung

Bewerbende auf zulassungsbeschränkte Studiengänge können mit nachgewiesener, einschlägiger Praxiserfahrung ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen. Das "Praxis-Kriterium" ist allerdings nicht bindend, d.h. Bewerber*innen können sich auch ohne Praxiserfahrung bewerben. Beim Zulassungsverfahren kann die Praxiserfahrung über drei verschiedene Stufen Berücksichtigung finden: einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige, zusammenhängende Berufstätigkeit (Praktikum, FÖJ) von mindestens 1 Jahr oder einschlägiges, zusammenhängendes Praktikum von mindestens 6 Monaten.  
Möchten Sie, dass Ihre Praxiserfahrung berücksichtigt wird, laden Sie dafür bitte in Ihrer Online-Bewerbung einen Nachweis über die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits abgeschlossenen Monate an entsprechender zusammenhängender Praxiserfahrung oder einen Nachweis über eine einschlägig abgeschlossene Berufsausbildung hoch.

Zulassungsbeschränkt sind Studiengänge, bei denen die Zahl der Bewerbenden die Anzahl der freien Studienplätze übersteigt. Hier werden nach Abzug der Vorabquoten die verfügbaren Studienplätze bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen zu 80 Prozent nach der Durchschnittsnote und zu 20 Prozent über die Wartezeit, bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen zu 90 Prozent nach der Durchschnittsnote und zu 10 Prozent über die Wartezeit vergeben.  
Die Auswahlgrenzen (umgangssprachlich auch Numerus Clausus = „NC“) der vergangenen Jahre finden Sie → in dieser Liste.  
Bei zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle Bewerbenden einen Studienplatz, welche die formalen und bei Masterstudiengängen zudem die fachlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.  

Ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist, erfahren sie auf den jeweiligen → Studiengangsseiten unter Bewerbung

Bewerbende, die bereits ein grundständiges Studium (z. B. Bachelor) in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), werden bei Bewerbung für ein weiteres zulassungsbeschränktes Bachelorstudium innerhalb der Quote für ein Zweitstudium ausgewählt.  

Die Rangfolge der Bewerbenden ist durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Dafür ist mit der Onlinebewerbung eine Begründung für das Zweitstudium und das Zeugnis des Erststudiums einzureichen. 

Eine Bewerbung für einen Masterstudiengang gilt nicht als Zweitstudium. 

Möchten Sie ein bereits begonnenes Studium bei uns fortsetzen, dann sollten Sie prüfen, ob Sie sich direkt für ein höheres Fachsemester bewerben können. Hierfür muss die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und/oder Prüfungsleistungen im entsprechenden ECTS-Umfang zusammen mit der Bewerbung erfolgen. Das → Anerkennungsformular und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bestätigung über den Prüfungsanspruch) ist zusammen mit der Onlinebewerbung einzureichen. Lassen Sie sich gern vorab von uns dazu beraten. 

Sie sind an einer anderen Hochschule eingeschrieben und wollen an die HNEE wechseln? Möchten Sie den Studiengang innerhalb der HNEE wechseln?
Dann bewerben Sie sich bitte erneut innerhalb der Bewerbungsfrist. 

Haben Sie an Ihrer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden (Verlust des Prüfungsanspruchs), dann muss geprüft werden, in welcher Studienrichtung Sie Ihr Studium fortsetzen können. Lassen Sie sich von uns beraten.

Als internationale Studierende mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke klären Sie bitte vor der Bewerbung mit der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob und wie der Wechsel der Hochschule möglich ist.

Sie haben eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung (bei einer Bewerbung auf ein Bachelorstudium) bzw. Masterzugangsberechtigung (bei einer Bewerbung auf ein Masterstudium) und möchten sich an der HNEE bewerben? Bitte bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal von → uni-assist und beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen, die Sie auf den jeweiligen → Studiengangsseiten unter Bewerbung finden.  

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig, um alle Einreise- und sonstigen Formalitäten noch vor Studienbeginn klären zu können. Wir beraten wir Sie gerne zu Ihren Fragen. 

Sie möchten einzelne Lehrveranstaltungen ohne Abschluss mit einer Prüfungsleistung besuchen? Bei freien Kapazitäten können Sie an Lehrveranstaltungen bis zu 8 Semesterwochen als nicht immatrikulierte Person ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung teilnehmen. Die Gasthörendenschaft ist in der Regel gebührenpflichtig. Von Studierenden werden keine Gebühren erhoben. Die Gasthörerschaft für Interessierte mit Fluchthintergrund ist kostenlos. 

Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Lehrgebieten kann schriftlich bestätigt werden. Die Teilnahme an Prüfungen ist leider nicht möglich.

Bitte füllen Sie dazu den → Gasthörendenantrag aus und schicken diesen bitte bis 15.1. für das Sommersemester bzw. 15.7. für das Wintersemester an studieren@hnee.de. Einen Überblick über die jeweiligen Angebote finden Sie → in unserem Veranstaltungsverzeichnis. Bitte beachten Sie, dass es bezüglich der angebotenen Module, deren Termine und Inhalte zu Änderungen kommen kann. 

Sie sind an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben und möchten ergänzende Module an unserer Hochschule belegen? Dann können Sie je nach Kapazität an unserer Hochschule als Nebenhörer*in aufgenommen werden und ECTS erwerben. Bedingung ist, dass ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen möglich (Parallelstudien) und das gewählte Modul eine sinnvolle Ergänzung zum aufgenommenen Studium ist. Die Nebenhörerschaft ist kostenpflichtig. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der HNEE, des AStA und des Studentenwerkes Frankfurt (Oder). 

Bitte füllen Sie den  Nebenhörendenantrag aus und schicken diesen bis 15.1. für das Sommersemester bzw. 15.7. für das Wintersemester an studieren@hnee.de. Einen Überblick über die jeweiligen Angebote finden Sie → in unserem Veranstaltungsverzeichnis. Bitte beachten Sie, dass es bezüglich der angebotenen Module, deren Termine und Inhalte zu Änderungen kommen kann. 

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Lösungen für die Studienplanung und -organisation (z.B. Barrierefreiheit, Härtefallantrag, Nachteilsausgleich). Ziel ist, Ihnen ein erfolgreiches Studium an unserer Hochschule zu ermöglichen.

Der HNEE liegt Familienfreundlichkeit sehr am Herzen. Die Koordinationsstelle Familienfreundliche Hochschule berät und unterstützt Studierende, die sich neben dem Studium um Kind(er) und bzw. oder Angehörige kümmern. Umfangreiche Informationen finden Sie auf der Website der → Familienfreundlichen Hochschule​​​​​. Ihre individuellen Fragen beantworten wir gern in einem Beratungstermin.

Möchten Sie an unserer Hochschule studieren und haben kein Abitur, dann benötigen Sie eine berufliche Qualifizierung gemäß § 10 Absatz 2 Punkt 6 bis 11 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit mit einer bestandenen Meisterprüfung oder auch einem Abschluss der Sekundarstufe I (Realschule), einer für den jeweiligen Studiengang einschlägigen Berufsausbildung und einer anschließenden zweijährigen Berufserfahrung das Studium aufzunehmen.

Nachdem Sie die Zulassung für Ihren Wunschstudiengang erhalten haben, müssen Sie sich innerhalb der im Zulassungsschreiben genannten Frist an unserer Hochschule einschreiben (immatrikulieren). Was Sie dafür benötigen, finden Sie im Zulassungsschreiben und im dazugehörenden Merkblatt. 

Für die Einschreibung (Immatrikulation) benötigen wir amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (bei einer Bewerbung auf ein Bachelorstudium) bzw. Masterzugangsberechtigung (bei einer Bewerbung auf ein Masterstudium). Bitte wenden Sie sich für eine amtliche Beglaubigung an 

  • die Schule bzw. Hochschule, die das Zeugnis ausgestellt hat, 

  • Bundesbehörden, d.h. Behörden des Bundes, die ein Dienstsiegel führen, 

  • eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland oder  

  • die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Notariate und Behörden (in Brandenburg gehören dazu die jeweiligen Orts- bzw. Gemeinde- oder Kreisverwaltungen) 

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: 

  • einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk) 

  • die Unterschrift der beglaubigenden Person und 

  • den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. 

Bei mehrseitigen Dokumenten muss deutlich werden, dass alle Seiten von der Beglaubigung eingeschlossen sind. Beglaubigungen durch Krankenkassen, Rechtsanwaltskanzlein, Banken oder Kirchen werden nicht akzeptiert. 

Genügt die Beglaubigung den genannten Anforderungen nicht, können die Hochschulzugangsberechtigung, Ihr erster berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder Ihre Berufsausbildung nicht anerkannt werden. 

Beratung & Service

Erfahren Sie mehr zum Studienstart, Internationalen Austausch, Diversity und mehr
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Studienorganisation

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Studiengangs- & Immatrikulationsordnung

Unsere Regelwerke und Richtlinien zur Organisation des Studiums
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Auswahlgrenzen ("NC")

Auswahlgrenzen der letzten drei Jahre
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Bewerbungen für Weiterbildungen und Ausbildungsberufe

Wenn Sie keinen Anspruch auf die Zulassung zum ersten Studienjahr haben oder andere Wege zur HNEE suchen, finden Sie hier Informationen zu → Weiterbildungen und → Ausbildungsangeboten.

Sprachenzentrum

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