Die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, die durch den Sachkundenachweis für Holzschutz am Bau beurkundet wird, weist die in DIN 68 800, Teil 4
geforderte Qualifikation nach und besagt, dass der / die Inhaber*in über die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Stand von Wissenschaft und
Technik für die Vorbereitung, Anleitung, Durchführung und Prüfung von gesundheitlich unbedenklichen und umweltverträglichen Holzschutzmaßnahmen
zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten sowie sonstiger Einflüsse verfügt.
Der Sachkundenachweis »Holzschutz am Bau« dient allen Personen, die eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Altbausanierung ausüben und ihre Kompetenz als sachkundige Mitarbeiter*in in Bau- und Sanierungsfirmen, als Architekt*in / Bauleiter*in in der Bauvorbereitung und / oder Kontrolle der fachgerechten Ausführung erweitern wollen.
Die Weiterbildung findet vom 10.02. bis 03.03.2025 im Zeitraum 9 bis 16:15 Uhr statt.
Eine verbindliche Anmeldung bis 10.01.2025 ist notwendig. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage oder unter weiterbildung(at)hnee.de.