Sozialökologisches Waldmanagement

Wälder sind komplexe Ökosysteme, Labore der Evolution und Bioreaktoren. Sie sind Klimaanlagen, die Regen machen, Landschaften kühlen und mit Wasser versorgen. Sie sind sozialökologische Systeme, die für das Wohlergehen von Menschen in der Klimakrise unverzichtbar sind. Die Bewirtschaftung ihrer Ökosystemleistungen ist deshalb eine zentrale Frage der nachhaltigen Entwicklung und der Umweltgerechtigkeit. 

Es geht um einen neuen Blick auf Wälder. Auf der Grundlage von Waldökologie, Ökosystemtheorie und sozialökologischer Systemik wollen wir mit Waldeigentümer*innen und –bewirtschafter*innen sowie mit Akteuer*innen, die Wald schützen, hüten, erklären und erforschen, nach Wegen zu einer „guten Behandlung“ von Wäldern suchen. Dabei sind der Wald als haushaltendes und sich dynamisch veränderndes ökologische System und seine bestmögliche Funktionstüchtigkeit unter den Bedingungen der Klimakrise der Ausgangspunkt aller Überlegungen. Das Ziel ist das menschliche Wohlergehen auf der Grundlage einer gerechten Bewirtschaftung. 

Termine und Veranstaltungen

Auftaktveranstaltung

Studiengang Sozialökologische Waldwirtschaft, Waldcampus | Wilhelm-Pfeil-Auditorium 15.001
September 2024 bis Februar 2025

Wintersemester 2024/2025

Individuelle Studieninhalte

In 6 Semestern kombinieren wir aktuelle wissenschaftliche Theorien und Konzepte mit dem konkreten Erleben ganz unterschiedlicher Wälder. Es geht um Begegnungen mit Menschen, denen Wald wichtig ist und die gemeinsame Suche nach konkreten Antworten für die Bewirtschaftung, die nicht allein Holzproduktion zum Ziel hat und auch nicht von ihr abhängen sollte. Der Studiengang wird mit 180 ETCS abgeschlossen und ist berufsqualifizierend. 

 

Module pro Semester

Erstes Semester – Analysieren

Grundlagen der Sozialökologie der Waldökosysteme, Einführung in die Waldgovernance, Beginn der durch alle Semester fortlaufenden systemischen Wissenskartierung

Zweites Semester – Synthetisieren

Erlebnis- und exkursionsbasierte Vertiefung der Sozialökologie der Waldökosysteme und Analyse der systemischen Abhängigkeit der Waldökonomie

Drittes Semester – Anwenden

Praxisnahe Übungen zur Analyse, Erhaltung und Nutzung von Waldökosystemen und deren Leistungen

Profilierungsphase (viertes bis sechstes Semester) mit überwiegend Wahlpflichtmodulen bzw. Pflichtmodulen, die inhaltlich im Themenbereich des Sozialökologischen Waldmanagements frei auszugestalten sind:

Viertes Semester – Profilieren

Breites Angebot an Wahlpflichtmodulen aus den verschiedenen Bereichen des Sozialökologischen Waldmanagements zur individuellen Profilbildung, Integration von Praxispartner*innen, die sich in einzelne Module mit ihrer spezifischen Expertise einbringen und eine unmittelbare Verbindung zum potentiellen Arbeitsmarkt herstellen.

Fünftes Semester – Erproben

Im Rahmen eines Praxisprojektes werden Fragestellungen des Sozialökologischen Waldmanagements analysiert, dokumentiert und das bislang erworbene Wissen erprobt und vertieft.

Sechstes Semester – Dokumentieren

Die wissenschaftliche Qualifikation der Studierenden zur Erarbeitung und Dokumentation von Forschungsergebnissen wird mittels einer Bachelorarbeit und der dazugehörigen Verteidigung nachgewiesen. Ein wissenschaftliches Kolloquium und das Angebot weiterer Wahlpflichtmodule ermöglichen eine weitere inhaltliche Vertiefung.

Bewerbung

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Bewerbungsfrist

Sommersemester: 1.12. bis 15.1. (nur für höhrere Fachsemester möglich)

Wintersemester: 1.6. bis 15.7.

 

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Das Studium startet zum Wintersemester. 

Bitte registrieren Sie sich zunächst auf dem Bewerbungsportal von Hochschulstart, um die für die Bewerbung notwendigen Identifikationsnummern (Bewerber-ID und BAN) zu erhalten. Danach legen Sie unter https://bewerbung.hnee.de ein Bewerberkonto an. Sie erhalten von uns per E-Mail eine Bestätigung mit Ihrem Benutzernamen und einem Passwort. Nun können Sie sich anmelden und mit der Eingabe aller für die Bewerbung erforderlichen Angaben und dem Hochladen Ihrer Unterlagen beginnen. Nach dem Abschicken der Online-Bewerbung gelangen Sie über den Button "Drucken" zu einer Zusammenfassung Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung. Wir empfehlen Ihnen diese auszudrucken und zu überprüfen. Sollten Sie nach dem Abschicken der Bewerbung einen Fehler festgestellt haben, wenden Sie sich bitte bis Bewerbungsschluss per E-Mail an studieren(at)hnee.de. Sie können den Status Ihrer Bewerbung sowohl auf dem Portal von Hochschulstart als auch auf dem Bewerbungsportal der HNEE verfolgen. Ihre Bewerbung behält auf dem Portal von Hochschulstart den Status „eingegangen“ und wird erst kurz vor der Erstellung der Ranglisten in „gültig“ überführt.

    •   allgemeine Hochschulreife (Abitur)

oder 
    •   fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife

oder 
    •   berufsqualifizierender Hochschulabschluss

oder
    •    eine berufliche Qualifizierung gemäß §10 Absatz 2 Punkt 6 bis 11 Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 28. April 2014 in der gültigen Fassung (z. B. Meister*in oder Fachwirt*in)

  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife, beruflich qualifizierte Hochschulzugangsberechtigung (gemäß §10 Absatz 2 Punkt 6 bis 11 Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 28. April 2014 in der gültigen Fassung)
  • Nachweis über englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 GER
  • schulischer und beruflicher Werdegang (tabellarischer Lebenslauf)
  • optional und falls bereits abgeleistet: Nachweis über ein mindestens halbjähriges, zusammenhängendes und einschlägiges Praktikum, FÖJ oder Berufsausbildung, z. B. Natur- und Landschaftspfleger*in oder Umweltschutz-technische*r Assistent*in

Bewerbungsfrist
Sommersemester: 1.11. bis 1.12 (nur für höhere Fachsemester möglich)
Wintersemester: 1.4. bis 15.7. aus einem Nicht-EU-Staat sowie aus einem EU-/EWR-Staat

 

Jetzt über uni-assist bewerben

 

Bitte registrieren Sie sich zunächst auf dem Bewerbungsportal von Hochschulstart, um die für die Bewerbung notwendigen Identifikationsnummern (Bewerber-ID und BAN) zu erhalten. Haben Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben, dann bewerben Sie sich anschließend - unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft - nicht direkt an unserer Hochschule, sondern über das Bewerbungsportal von uni-assist e.V. Dies ist eine Servicestelle zur Vorprüfung internationaler Studienbewerbungen für viele Hochschulen in Deutschland. Auf der Internetseite von uni-assist werden Sie über den Bewerbungsablauf informiert. Bitte beachten Sie auch die Länderhinweise auf dem Portal von uni-assist.

Ist die Bewerbung vollständig und erfüllt sie die formalen Zulassungsbedingungen, wird uni-assist Ihre Bewerbung an unsere Hochschule weiterleiten. Nach dem Import Ihrer Bewerbung in unser Bewerbungsportal erhalten Sie eine E-Mail mit Zugangsdaten zum Bewerbungsportal der HNEE, damit Sie den Status Ihrer Bewerbung weiterverfolgen können.

  • eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung, die einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
  • optional bei EU-Bürgern und falls bereits abgeleistet: Nachweise über ein mindestens halbjähriges und einschlägiges Praktikum, FÖJ oder Berufsausbildung z. B. Natur- und Landschaftspfleger*in oder Umweltschutz-technische*r Assistent*in
  • sonstige relevante Bescheinigungen (z. B. Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei Bewerbung aus China, Indien, der Mongolei oder Vietnam, Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung)
  • Bewerber*innen mit ausländischer Bildungsbiografie müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau C1 (gemäß “Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen" - GER) nachweisen. 
  • Darüber hinaus müssen gute Kenntnisse der englischen Sprache zumindest auf dem Niveau B2 GER nachgewiesen werden.
  • Sie können auf der Internetseite von uni-assist überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen: Feststellungsprüfung M-Kurs

Folgende Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich über das Bewerbungsportal von uni-assist hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht vollständig sein kann und weitere Unterlagen angefordert werden können.

  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung in der Originalsprache
  • Zur Hochschulzugangsberechtigung können je nach Art des Abschlusses und Herkunftsland unter anderem folgende Dokumente gehören (siehe Länderhinweise uni-assist):
    • Schulabschlusszeugnisse mit Notenübersicht
    • bereits erbrachte Studienleistungen von 1 bis 2 Studienjahren
    • sonstige für die Hochschulzugangsberechtigung relevante Bescheinigungen (z. B. Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei Bewerbung aus China, Indien, der Mongolei oder Vietnam, Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung)
  • Sprachzertifikat Deutsch C1 und Englisch B2 (gemäß “Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen" - GER)

Ausländische Zeugnisse müssen von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche oder englische Sprache übersetzt werden.

Bewerbungsfrist
Sommersemester: 1.12. bis 15.1. (nur für höhere Fachsemester möglich)
Wintersemester: 1.6. bis 15.7.

 

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Als Nebenhörer*innen können Sie sich nur für Module des entsprechenden Semesters bewerben. Einen Überblick über die jeweiligen Angebote finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass es bezüglich der angebotenen Module, deren Termine und Inhalte zu Änderungen kommen kann.

Studierende, die bereits an einer Hochschule als Haupthörer*in immatrikuliert sind, können je nach Kapazität an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde als Nebenhörer*in aufgenommen werden. Bedingung ist, dass ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen möglich (Parallelstudien) und das gewählte Modul eine sinnvolle Ergänzung zum aufgenommenen Studium ist.

Nebenhörer*innen sind keine Mitglieder der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Sie können mit Zustimmung der jeweiligen Prüferinnen und Prüfer und nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung an Prüfungen teilnehmen. Der Umfang der Prüfungen darf nicht zum Abschluss in einem Studiengang führen. Ein Rechtsanspruch auf das Ablegen dieser Prüfungen besteht nicht. Näheres regelt die geltende Immatrikulationsordnung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.

Formgebundene Anträge sind im Bewerbungszeitraum per Post oder per E-Mail an die Abteilung Studierendenservice & International Office zu richten. 
Die Nebenhörerschaft ist kostenpflichtig. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der HNEE, des AStA und des Studentenwerkes Frankfurt (Oder).

Bewerbungsfrist

Sommersemester: 1.12. bis 15.1.

Wintersemester: 1.6.  bis 15.7.

 

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Als Gasthörer*innen können Sie sich nur für Module des entsprechenden Semesters bewerben. Einen Überblick über die jeweiligen Angebote finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass es bezüglich der angebotenen Module, deren Termine und Inhalte zu Änderungen kommen kann.

Eine Gasthörerschaft ist in der Abteilung Studierendenservice in der Regel vor Beginn der Lehrveranstaltungen zu beantragen (Gasthörerantrag). 
Zu Lehrveranstaltungen bis zu einem Umfang von 8 Semesterwochen können als Gasthörer*in nicht immatrikulierte Personen auch ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der verfügbaren Ausbildungskapazität aufgenommen werden.
Die Gasthörerschaft ist in der Regel gebührenpflichtig. Von Studierenden werden keine Gebühren erhoben. Die Gasthörerschaft für Interessierte mit Fluchthintergrund ist kostenlos.
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Lehrgebieten wird schriftlich bestätigt. Die Teilnahme an Prüfungen ist ausgeschlossen.

Formgebundene Anträge sind im Bewerbungszeitraum per Post oder per E-Mail an die Abteilung Studierendenservice & International Office zu richten.

Detailinfos zur Bewerbung beim International Office
 

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FAQ zu Bewerbung und Zulassung

Nein, es gibt keine gesonderten Bewerbungsfristen für diejenigen, die ihr Abitur oder ihre Fachhochschulreife vor dem aktuellen Jahr erworben haben. Die aktuellen Bewerbungszeiträume finden Sie unter dem Punkt Bewerbung bei jedem Studiengang.  

Wird erwartet, dass die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, wird ein Studiengang zulassungsbeschränkt angeboten. Die Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren an die Bewerber*innen vergeben. Dabei werden mehrere Ranglisten gebildet. Die Durchschnittsnote bzw. Wartezeit des zuletzt zugelassenen Bewerbers bzw. der zuletzt zugelassenen Bewerberin bestimmt die Auswahlgrenze des jeweiligen Jahres. 
Hier finden Sie die Auswahlgrenzen der zulassungsbeschränkten Studiengänge des letzten Jahres:
Auswahlgrenzen für zulassungsbeschränkte Studiengänge der vergangenen Jahre
 

Nein, Sie können sich an unserer Hochschule nur für einen Studiengang bewerben. Sie können sich gern frühzeitig mit uns beraten, welcher Studiengang der passendste für Sie sein könnte. Bitte melden Sie sich dazu via E-Mail für eine Terminvereinbarung. Beratungen sind sowohl telefonisch, online als auch persönlich möglich.

Besteht die Fachhochschulreife aus einem schulischen und einem praktischen Teil, ist eine Bewerbung erst dann möglich, wenn beide Teile abgeschlossen sind. Endet zum Beispiel der praktische Teil nach der Bewerbungsfrist, ist eine Bewerbung erst im nächsten Jahr möglich. 
Bei einer Bewerbung auf einen Masterstudiengang benötigen wir eine Leistungsbescheinigung Ihrer Hochschule, aus der mindestens 150 ECTS, die vorläufige Durchschnittsnote und das voraussichtliche Studienende hervorgehen.
 

Sie haben die Möglichkeit, sich auch ohne Abitur an unserer Hochschule um einen Studienplatz zu bewerben. Hierfür benötigen Sie den Abschluss der Sekundarstufe I (Realschule), eine einschlägige Berufsausbildung und eine zweijährige Berufserfahrung oder den Meisterabschluss bzw. Fachwirt egal welcher Fachrichtung.

Zulassungs-, Ablehnungs- oder Ausschlussbescheide werden im Online-Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird eine Information dazu an die im Bewerber-Account hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.
Die Bescheide bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in der Regel zwei bis vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studienganges verschickt. Weitere Hinweise zu Bescheiden bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen in Koordination mit Hochschulstart (DOSV) finden Sie hier
Bei einer Bewerbung auf einen zulassungsfreien Studiengang wird der Bescheid zeitnah nach Prüfung der Bewerbung verschickt.
 

Vor Studienbeginn

Einführungswoche

Demnächst folgen hier Informationen zur Einführungswoche

Termine der 1. Studiengangs- & Einführungswoche

Auftaktveranstaltung

Studiengang Sozialökologische Waldwirtschaft, Waldcampus | Wilhelm-Pfeil-Auditorium 15.001

Kneipentour

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) & Stadt Eberswalde, Start am Stadtcampus

Ersti-Rallye

Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) & Fachschaftsräte, Stadtgebiet Eberswalde, Start am Stadtcampus

Grillen & Auswertung der Rallye

Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), Waldcampus

Ersti-Party!

- 27.09.2024, 20:00 - 04:00 Uhr
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) & Fachschaftsräte, Waldcampus

Hier finden Sie Infos, die Sie auf den Studienstart vorbereiten.

MEHR INFORMATIONEN

Diese und weitere Fragen beantworten unsere Beratungsstellen.

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Unsere Studierenden helfen Ihnen bei der Orientierung vor Ort, der Immatrikulation, bei Behördengängen, bei der Wohnungssuche und vieles mehr.

MEHR ERFAHREN

FAQ vor Studienbeginn

Diese Information finden Sie aktuell auf folgender Website.

Die Semestertermine und das Programm für die Einführungsveranstaltungen für die Studienanfänger*innen finden Sie hier. Dort erfahren Sie, wo Sie im Campusmanagementsystem EMMA Ihren Studienplan finden und sich für Module und Prüfungen anmelden können, lernen die Moodle-Plattform kennen, wo sich alle Lernmaterialien usw. finden, lernen Ihre Ansprechpartner*innen und studentische Vertreter*innen und Initiativen sowie Ihre Kommiliton*innen kennen und erhalten erste Einblicke in einzelne Studienfächer. Es lohnt sich also unbedingt, daran teilzunehmen!
 

Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument für die Identitätsprüfung und etwas zum Notieren mit. Zur Verpflegung haben wir ein tolles Angebot in unserer Nachhaltigkeits-Mensa.

Ihren Studienplan finden Sie online über den Account-Zugang in unser Campusmanagementsystem, den Sie mit der Immatrikulation per E-Mail zugesendet bekommen. Die Pläne für die Einführungsveranstaltungen finden Sie auch hier.

Nein, weder zu den Lehrveranstaltungen, noch zur Einführungswoche besteht Anwesenheitspflicht (mit Ausnahme der Identitätsprüfung bei Antritt des Studiums, den meisten Prüfungen und Exkursionen, zu denen Sie sich angemeldet haben). Aber: Eine regelmäßige Anwesenheit ist natürlich sehr empfehlenswert, da dies nicht nur den Lernfortschritt unterstützt, sondern auch zur positiven Dynamik unserer recht kleinen Lerngruppen beiträgt.

In den Einführungsveranstaltungen zu Semesterbeginn werden sicherlich die meisten Ihrer Fragen beantwortet. Sollten Sie dann noch Fragen haben oder spezielle Bedürfnisse, nutzen Sie bitte unser Beratungsangebot, was wir hier übersichtlich für Sie aufbereitet haben.